So schafft man Kinderarmut ab!

 

Die Volkshilfe hat sich seit Jahren dem Kampf gegen Kinderarmut verschrieben. Neben konkreter finanzieller Unterstützung für benachteiligte Familien - etwa durch den Fonds „Kinder. Gesundheit.Sichern.“ und andere Projekte - arbeiten wir international vernetzt auch in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Darüber hinaus sind wir politischer Watchdog und zeigen Fehlentwicklungen auf.

 

Wir erarbeiten innovative Modelle zur Bekämpfung von Kinderarmut, wie jenes der Kindergrundsicherung. Ziel der Kindergrundsicherung ist es, dass jedes Kind, unabhängig von der Einkommenssituation seiner Eltern, alle Chancen hat und Kinderarmut in Österreich abgeschafft wird. Das klingt utopisch - ist es aber nicht.

 

Durch eine Beschlussfassung im Nationalrat zur Einführung dieser nachhaltigen Teilhabesicherung, wäre Österreich als weltweit erstes Land in der Lage Kinderarmut endgültig abzuschaffen.

 

 

Können wir uns das leisten?

 

Das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung kalkulierte im Auftrag der Volkshilfe den staatlichen Finanzierungsaufwand für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Österreich. Gleich vorweg genommen: Österreich kann sich das leisten.

 

Komponenten der Kindergrundsicherung

 

In der Vision der Volkshilfe hat jedes Kind in Österreich bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf die Kindergrundsicherung. Die Auszahlung würde monatlich an die Erziehungsberechtigten erfolgen, gestaffelt nach Einkommen. Die universelle Komponente in der Höhe von 200 Euro würden alle Kinder erhalten, sie ist mit den derzeitigen universellen Familienleistungen vergleichbar. Die einkommensgeprüfte Komponente von zusätzlich bis zu 425 Euro würde abhängig vom jährlichen Familieneinkommen ausbezahlt (Untergrenze: 20.000, Obergrenze: 35.000 Euro).

 

Das bedeutet, alle Kinder hätten Anspruch, einkommensarme Familien würden entsprechend mehr erhalten. Die Leistungen aus der Kindergrundsicherung sollen die Finanzierung in den vier Dimensionen kindlicher Entwicklung sicherstellen: Materielle Versorgung, Bildungschancen, soziale Teilhabe und gesundheitliche Entwicklung.

 

 

 

Voraussichtliche Kosten

 

Wird die Kindergrundsicherung als Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut speziell für jene Kinder, die unter Armut leiden bzw. gefährdet sind, ausbezahlt, liegen die Mehrkosten zum derzeitigen System bei rund 600-700 Millionen Euro.

 

Um auch den Kindern von Geringverdienenden und all jenen, deren jährliches steuerpflichtiges Familieneinkommen unter 35.000 Euro liegt, eine finanzielle Förderung zu ermöglichen, liegen die Mehrausgaben gegenüber dem Status quo an familienpolitischen Leistungen bei rund zwei Milliarden Euro (2.069 Mio. Euro) jährlich. Damit erhalten 1.536.000 Kinder unter 18 Jahren in Österreich die Kindergrundsicherung, rund 45% von ihnen mehr als den universellen Betrag von 200 Euro im Monat, darin inbegriffen ein Fünftel mit dem Maximalbetrag von 625 Euro. Die durchschnittliche Höhe der Kindergrundsicherung würde bei 334 Euro im Monat liegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umverteilende Wirkung

 

Alle Haushalte mit Kindern bis zu einem Pro-Kopf-Nettoeinkommen von rund 2.000 Euro monatlich würden besonders profitieren. Kinder von Personen, die weniger als 827 Euro im Monat verdienen, hätten sogar 320 Euro mehr für ihre Bedürfnisse zur Verfügung. Die Armutsgefährdungsrate der Gesamtbevölkerung würde sich um 3,5 Prozentpunkte verringern, jene der Unter-18-Jährigen um 9,3 Prozentpunkte. Die Effekte wären weitreichend: Die Einkommen in Österreich wären gleicher verteilt, gemessen am Gini-Koeffizient*, der von 0,26 auf 0,25 sinken würde. Das bedeutet, dass sich die Volkshilfe Kindergrundsicherung nicht nur finanzieren lässt, sondern auch nachhaltige Wirksamkeit entfalten würde.

 

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung kann es möglich werden, dass ein Großteil der aktuell armutsbetroffenen Kinder und Jugendlichen die Weitergabe materieller Deprivation an die nächste Generation durchbricht und es ihnen gelingt, in ihrem Erwachsenenleben nicht Beitragsnehmer*innen, sondern Beitragszahler*innen zu werden. Die Kindergrundsicherung stellt also eine volkswirtschaftliche Investition dar, die spätere Sozialausgaben nachhaltig minimieren könnte. Sie erzielt nicht nur eine Umverteilung hin zu gesellschaftlich benachteiligten Gruppen, sondern ist ein wirksames und effizientes Instrument in der Bekämpfung von Kinderarmut.

 

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