FAQ zur Spendenabsetzbarkeit

Ist meine Spende an die Volkshilfe Vorarlberg absetzbar?           

Ja, die Volkshilfe Vorarlberg  ist eine steuerbegünstigte Organisation. Somit sind alle Spenden, die Sie an uns tätigen absetzbar. Seit dem Jahr 2017 werden Ihre Spenden automatisch in Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt. Wenn Sie Ihre Spenden weiterhin steuerlich geltend machen wollen, geben Sie  bitte Ihr Geburtsdatum und Ihren Namen laut Meldezettel bekannt. Nur mithilfe Ihrer vollständigen Daten können wir Ihre Spenden ordnungsgemäß an das Finanzamt übermitteln.

Wie kann ich meine Daten für die steuerliche Absetzbarkeit bekannt geben?                                                                                                                  Sie können das auf mehreren Wegen tun:

Schicken Sie uns eine E-Mail an: volkshilfe-vlbg@aon.at

Rufen Sie uns an: 05574 48853

Senden Sie uns Ihre Daten per Post an:

Volkshilfe Vorarlberg

Anton-Schneiderstraße 19

6900 Bregenz

Wenn Sie online spenden, können Sie Ihre Daten gleich im Online-Spendenformular eintragen. 

Um Ihre Spenden als Privatperson steuerlich geltend zu machen, geben Sie uns bitte Vor- und Zunamen (wie im Meldezettel angegeben) und Geburtsdatum gekannt und Ihre Beiträge fließen dann direkt in die Steuererklärung ein.

Gilt die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden auch für Unternehmen?                                                                                   Ja! Spenden können sowohl aus dem Privatvermögen als auch aus dem Betriebsvermögen getätigt werden. Der jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf 10 % des Gewinns des vergangenen Wirtschaftsjahres. Allerdings sind alle Spenden für die 10%-Grenze, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte, zusammenzurechnen.

Wurden Spenden nur aus dem Betriebsvermögen getätigt und überschreiten diese 10% des laufenden Betriebsgewinns, kann der überschreitende Teil als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern er in den 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte Deckung findet (z.B. zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

Generell kann jede Spende nur einmal abgesetzt werden – entweder als Privatspende oder als Firmenspende. Trotzdem können Unternehmer*innen, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, beide 10%-Grenzen ausnutzen!

Sind auch Spenden, die bar getätigt wurden, steuerlich absetzbar?

Selbstverständlich können Sie auch in bar getätigte Spenden wie z.B. im Rahmen von Haussammlungen mit entsprechendem Beleg steuerlich geltend machen.

Wichtig: Lassen Sie sich immer einen Beleg aushändigen!

 

VOLKSHILFE VORARLBERG | Anton-Schneiderstraße 19, 6900 Bregenz | MAIL volkshilfe-vlbg@aon.at | TEL +43 55 74 48 853 |
ZVR-Zahl:211008695 Unsere Bankverbindung: Hypo Landesbank Vorarlberg IBAN: AT02 5800 0104 6479 7012 BIC: HYPVAT2B