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Kinderarmut abschaffen

VOLKSHILFE-MODELL DER KINDERGRUNDSICHERUNG: SO SCHAFFEN WIR KINDERARMUT AB!
FENNINGER: „ZUKUNFTSCHANCEN FÜR JEDES KIND UNABHÄNGIG VON SEINER HERKUNFT SIND MÖGLICH UND LEISTBAR!“

„Die Zahlen armutsbetroffener Kinder und Jugendlicher zeigen Jahr für Jahr: Es ist hoch an der Zeit, etwas zu tun - Zeit für einen großen Wurf.“, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich einleitend bei einer Pressekonferenz, in der er das neue Volkshilfe-Modell der Kindergrundsicherung präsentiert. Zwar weise Österreich vielfältige kinder- und familienbezogene Leistungen auf, diese sind aber mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen verbunden, was zu Intransparenz und bürokratischen Hürden für Familien führe und letztlich einem Anstieg von Kinderarmut nicht entgegenwirke.

Mit der Volkshilfe-Kindergrundsicherung wird das System nicht nur einfacher und transparenter, sondern auch der Zusammenhang zwischen den Chancen der Kinder und der Geldbörse der Eltern wird aufgebrochen und Kinderarmut nachhaltig abgeschafft, so Fenninger: „Mit der Einführung der Kindergrundsicherung können sich alle darauf verlassen, dass die Entwicklung der Kinder unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abgesichert ist.“

Das Volkshilfe-Modell der Kindergrundsicherung
Konkret sollen alle in Österreich lebenden Kinder bis zur Volljährigkeit die Kindergrundsicherung erhalten. Die Höhe der zwölf Mal jährlich an die Erziehungsberechtigten ausgezahlte Transferleistung leitet sich von dem Referenzbudget der ASB Schuldnerberatungen GmbH ab und steigt, je geringer das Einkommen der Eltern ist. Grundsätzlich erhalten alle Kinder die universelle Komponente von 200 Euro. Diese Höhe ergibt sich aus dem monatlichen Grundbetrag der Familienbeihilfe für ein Kind ab 10 Jahren (141,50 Euro) sowie aus dem monatlichen Kinderabsetzbetrag (58,40 Euro) und ersetzt diese pauschalen Leistungen. Zusätzlich wird eine einkommensgeprüfte Komponente von maximal 425 Euro ausbezahlt: Bis zu einer Untergrenze von jährlich 20.000 Euro steuerpflichtigem Familieneinkommen wird die gesamte Höhe ausbezahlt, danach folgt eine Einschleifung bis zu einer Obergrenze von 35.000.

Das bedeutet, dass Kinder in Haushalten unter 20.000 Euro Familieneinkommen jährlich 625 Euro monatlich bekommen, Kinder aus Haushalten mit einem jährlichen Einkommen von über 35.000 einen universellen Betrag von 200 Euro. Erich Fenninger: „Somit erhalten alle Kinder in Österreich einen Grundbetrag, der mit den jetzigen universellen
Familienleistungen vergleichbar ist.“

Eine alleinerziehende Mutter eines Kindes mit einem Einkommen sowie derzeitigen Familienleistungen von 1.774 Euro netto würde beispielsweise den Maximalbetrag von 625 Euro monatlich erhalten, wodurch der Familie 414 Euro mehr im Vergleich zur jetzigen Situation zur Verfügung stehen würde. Währenddessen würde ein Haushalt mit zwei Kindern und einem Einkommen von 7.977 Euro netto inkl. derzeitigen Familienleistungen von 411 Euro nach der Einführung der Kindergrundsicherung monatlich 7.903 Euro zur Verfügung stehen – eine sehr geringe Abweichung.

Wir können uns das leisten!
Im Auftrag der Volkshilfe wurde das Modell vom Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung durchgerechnet. „Das Modell wäre bei vertretbaren Kosten sozial erstaunlich treffsicher – bei gleichzeitig geringem administrativen Aufwand, da es auf einem bereits bestehenden Einkommenstest bei der derzeitigen Familienbeihilfe aufbaut“, sagt Studienautor Michael Fuchs. Das Zentrum kommt zum Ergebnis, dass bei Einführung der Kindergrundsicherung als Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut anstatt derzeit ausbezahlter Leistungen, für alle Kinder Kosten von rund 2 Milliarden Euro anfallen. Damit würden 1.536.000 Kinder unter 18 Jahren in Österreich die Kindergrundsicherung erhalten, rund 45% davon mehr als die universelle Komponente von 200 Euro pro Monat, sowie darin inbegriffen rund ein Fünftel den Maximalbetrag von 625 Euro. Die durchschnittliche Höhe der Kindergrundsicherung würde bei 334 Euro im Monat liegen. Würde die einkommensgeprüfte Komponente der Kindergrundsicherung speziell nur für jene Kinder gewährt, die derzeit von Armut gefährdet sind, würde dies Mehrkosten von rund 600-700 Millionen Euro verursachen.


Während sich die Ausgaben für Familienförderung nur um ein Fünftel erhöhen würden, wären die positiven Effekte weitreichend, so Fenninger: „Die Kindergrundsicherung ist ein wirksames und effizientes Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut. Die Armutsgefährdungsrate der Gesamtbevölkerung würde sich um 3,5 Prozentpunkte verringern, jene der Unter-18-Jährigen sogar um fast drei Fünftel. Außerdem würde es zu einer deutlichen Einkommensumverteilung zu gesellschaftlich benachteiligten Gruppen kommen.“ Natürlich brauche es neben der finanziellen Absicherung von Kindern auch einen Ausbau von sozialer Infrastruktur wie kostenloser Nachmittagsbetreuung, Kindergartenplätze für Unter-Dreijährige etc. fügt Fenninger hinzu: „Aufbauend auf der existenziellen Absicherung aller Kinder müssen Teilhabechancen mit zusätzlichen Maßnahmen garantiert werden. Vor allem die Sozialarbeit hat als Begleitinstrument für Familien in schwierigen Lebensbedingungen einen besonderen Stellenwert.“

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